Software-Lizenzvertrag (EULA)
1. Vertragsgegenstand
Everywhere Solutions räumt dem Lizenznehmer (nachfolgend „Kunde“) das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht ein, die Software KnowAI (nachfolgend „Software“) gemäß den Bedingungen dieses Vertrages zu nutzen. Die Software wird dem Kunden zur Installation auf seiner eigenen Infrastruktur bereitgestellt.
2. Umfang der Nutzungsrechte
2.1 Der Kunde ist berechtigt, die Software auf seinen eigenen Systemen zu installieren und zu betreiben.
2.2 Die Nutzung ist auf den Betrieb innerhalb der Organisation des Kunden beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu sublizenzieren oder anderweitig zu übertragen.
2.4 Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software ist nicht gestattet, soweit dies nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich erlaubt ist. Die Software enthält technische Schutzmaßnahmen (kompilierte, geschützte Programmkomponenten), deren Umgehung untersagt ist.
2.5 Die produktive Nutzung der Software setzt entweder einen gültigen, von Everywhere Solutions ausgestellten Lizenzschlüssel oder eine noch nicht abgelaufene Testphase gemäß § 3 voraus. Der Lizenzschlüssel ist auf den Lizenznehmer ausgestellt, zeitlich bis zum 31.12.2099 begrenzt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach Ablauf des Lizenzschlüssels ist die Nutzung der Software einzustellen oder ein neuer Schlüssel zu erwerben.
2.6 Sämtlicher Programmcode der Software (Quell- und Objektcode) ist alleiniges geistiges Eigentum von Everywhere Solutions und urheberrechtlich geschützt. Der Code darf weder ganz noch teilweise analysiert, untersucht, extrahiert, nachgebildet, in andere Software übernommen oder auf sonstige Weise verwendet werden. Jede über die in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumten Rechte hinausgehende Nutzung des Codes – insbesondere durch Dritte – ist untersagt und bedarf in jedem Fall der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Everywhere Solutions.
3. Kostenlose 30-Tage-Testphase
3.1 Everywhere Solutions räumt dem Kunden ohne gesonderte Vereinbarung das Recht ein, die Software ab dem ersten Login eines beliebigen Nutzers der jeweiligen Installation für eine Dauer von 30 Kalendertagen kostenlos zur Evaluation zu nutzen („Testphase“). Innerhalb der Testphase stehen alle Funktionen der Software vollumfänglich zur Verfügung.
3.2 Die Testphase beginnt automatisch mit dem ersten erfolgreichen Login und endet 30 Kalendertage später. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Nach Ablauf der Testphase ist die Software ohne gültigen Lizenzschlüssel nicht weiter nutzbar.
3.3 Die Testphase ist installations- und nicht nutzerbezogen: Sie zählt pro Installation und nicht pro angemeldetem Benutzer. Mehrere parallele Testphasen durch wiederholte Installation oder Deinstallation derselben Installation sind ausgeschlossen.
3.4 Zur Wahrung der installations-bezogenen Befristung speichert die Software ausschließlich lokal kryptografisch gesicherte technische Marker. Diese enthalten keine personenbezogenen Daten, keine Hardware-Merkmale und werden nicht an externe Dienste übertragen.
3.5 Eine vorsätzliche Manipulation, Umgehung oder Zurücksetzung dieser Marker bzw. der zugrundeliegenden Schutzmechanismen stellt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar und begründet Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.
3.6 Die Testphase wird ohne Gewährleistung und ohne Anspruch auf Wartung oder Support im Sinne des Wartungs- und Supportvertrages gewährt. § 7 (Haftung) und § 8 (Gewährleistung) gelten entsprechend.
4. Eigentum und Urheberrecht
Die Software sowie alle damit verbundenen Urheberrechte, Markenrechte und sonstigen Schutzrechte verbleiben ausschließlich bei Everywhere Solutions. Dieser Vertrag überträgt kein Eigentum an der Software. Dies gilt insbesondere für den gesamten Programmcode der Software (Quell- und Objektcode), der ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung weder von Dritten genutzt noch verwertet werden darf.
5. Lizenzschlüssel und technischer Kopierschutz
5.1 Die Nutzung der Software außerhalb der Testphase erfordert einen gültigen, kryptografisch signierten Lizenzschlüssel. Ohne gültigen Lizenzschlüssel und nach Ablauf der Testphase ist die Software nicht funktionsfähig. Der Lizenzschlüssel wird vom Hersteller auf den Lizenznehmer ausgestellt und enthält ein Ablaufdatum, das auf den 31.12.2099 begrenzt ist.
5.2 Jede Manipulation des Lizenzschlüssels, der Lizenzprüfroutine, der Testphasen-Marker oder der technischen Schutzmaßnahmen – einschließlich des Entfernens oder Umgehens der Lizenzabfrage – stellt einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar und begründet Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.
5.3 Die Software verwendet kompilierte, geschützte Programmkomponenten als technischen Schutz für lizenz- und sicherheitsrelevante Programmteile. Die Rückübersetzung oder Analyse dieser Komponenten ist untersagt.
6. Open-Source-Komponenten und KI-Modelle
Die Software enthält Open-Source-Komponenten, die unter ihren jeweiligen Lizenzen stehen (u. a. Apache License 2.0, MIT License, BSD-Lizenzen, MPL-2.0, LGPL). Die vollständigen Lizenzhinweise sind in der Software unter „Einstellungen → Lizenzhinweise“ einsehbar. Die Rechte und Pflichten aus diesen Open-Source-Lizenzen bleiben unberührt.
Die Software ermöglicht den Betrieb von KI-Sprachmodellen (z. B. Llama, Mistral, Gemma, DeepSeek, Qwen). Diese können wahlweise
- lokal über die mitgelieferte Ollama-Laufzeitumgebung auf der Infrastruktur des Kunden, oder
- in der Cloud über den vom Kunden konfigurierbaren Dienst Ollama Cloud (
ollama.com)
betrieben werden. Die Auswahl des Betriebsmodus erfolgt durch den Kunden in den Einstellungen der Software. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der jeweiligen Modelllizenzen sowie der Nutzungsbedingungen des gewählten Cloud-Anbieters. Everywhere Solutions übernimmt keine Haftung für Lizenzverstöße oder datenschutzrechtliche Konsequenzen, die aus der Nutzung dieser Modelle bzw. Dienste entstehen.
7. Haftung
7.1 Everywhere Solutions haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Everywhere Solutions beruhen, für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
7.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung von Everywhere Solutions – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
7.4 Everywhere Solutions haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen in angemessenen Abständen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Kunde ist als Betreiber der Installation allein für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich.
7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Everywhere Solutions.
7.6 Während der kostenlosen Testphase (§ 3) sowie für unentgeltlich überlassene Software haftet Everywhere Solutions, soweit gesetzlich zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.7 Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist die Haftung nach § 7.2 zudem je Schadensfall auf die Höhe der vom Kunden im laufenden Vertragsjahr für die Software gezahlten Lizenzgebühren begrenzt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese betragsmäßige Begrenzung nicht.
8. Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt und soweit nicht im Wartungs- und Supportvertrag abweichende Regelungen getroffen wurden.
8.2 Everywhere Solutions leistet keine Gewähr dafür, dass die Software den individuellen Anforderungen oder Einsatzzwecken des Kunden entspricht oder dass sie unterbrechungs- und fehlerfrei läuft. Nach dem Stand der Technik lassen sich Fehler in Software nicht vollständig ausschließen. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Software reproduzierbar und nicht nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit bzw. der vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung abweicht.
8.3 Die Gewährleistung setzt voraus, dass die Software in unveränderter Form und in einer von Everywhere Solutions vorgesehenen Systemumgebung betrieben wird. Sie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf einer unsachgemäßen Installation, Konfiguration oder Bedienung durch den Kunden, auf vom Kunden oder Dritten vorgenommenen Änderungen der Software, auf ungeeigneter Hardware bzw. Infrastruktur oder auf der Nutzung außerhalb der dokumentierten Systemvoraussetzungen beruhen.
8.4 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Bereitstellung der Software; die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB) bleibt unberührt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.5 Während der kostenlosen Testphase (§ 3) sowie für unentgeltlich überlassene Software sind Gewährleistungsansprüche im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
8.6 Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt ergänzend die Haftungsregelung in § 7.
9. Datenschutz
9.1 Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die mit der Software verarbeiteten Daten ist allein der Kunde als Betreiber der Installation.
9.2 Sämtliche vom Kunden eingegebenen oder hochgeladenen Inhalte (insbesondere Zugangsdaten, Dokumente, Chatverläufe, Berichte) werden auf der Infrastruktur des Kunden gespeichert. Everywhere Solutions hat keinen Zugriff auf die vom Kunden verarbeiteten Daten.
9.3 Die KI-Verarbeitung erfolgt je nach Konfiguration des Kunden:
- Lokaler Betriebsmodus: Alle Inhalte werden ausschließlich durch die mit der Software ausgelieferte Ollama-Laufzeitumgebung auf der Infrastruktur des Kunden verarbeitet. Es findet keine Übermittlung von Inhalten an externe Dienste statt.
- Cloud-Betriebsmodus (Ollama Cloud): Bei vom Kunden aktivierter Cloud-Option werden Anfragen, relevante Textabschnitte aus Dokumenten und Chatnachrichten zur Beantwortung an den Dienst Ollama Cloud (
ollama.com) übermittelt. Eingebettete Bilder und Originaldateien bleiben in diesem Fall ebenfalls lokal. Der Kunde ist verpflichtet, die Übermittlung in seinem Verarbeitungsverzeichnis und seiner Datenschutzerklärung abzubilden und die Zulässigkeit zu prüfen (insbesondere § 28 BDSG bzw. Art. 28 DSGVO, sowie ggf. Drittland-Transfers). Soweit der Cloud-Anbieter dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde verpflichtet, mit dem Cloud-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der Abschluss und die inhaltliche Ausgestaltung dieses Vertrages liegen allein in der Verantwortung des Kunden; Everywhere Solutions ist nicht Vertragspartei.
9.4 Im Rahmen der Testphase (§ 3) speichert die Software lokal kryptografisch gesicherte technische Marker (siehe § 3.4). Diese enthalten keine personenbezogenen Daten und werden nicht übertragen.
9.5 Eine inhaltlich aktuelle Datenschutzinformation für Endnutzer wird in der Software im Tab „Einstellungen → Datenschutz“ bereitgestellt.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht im Angebot oder der Bestellung eine Laufzeit vereinbart wurde. Die kostenlose Testphase (§ 3) endet automatisch nach 30 Kalendertagen ohne gesonderte Kündigung.
10.2 Everywhere Solutions ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt, insbesondere bei Umgehung des Lizenzschlüsselsystems, der Testphasen-Marker oder der technischen Schutzmaßnahmen.
10.3 Nach Beendigung des Vertrages oder nach Ablauf der Testphase ohne Erwerb eines Lizenzschlüssels ist der Kunde verpflichtet, die Software und alle Kopien davon unverzüglich zu löschen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Gerichtsstand ist der Sitz von Everywhere Solutions, sofern der Kunde Kaufmann ist.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.